Ich frag mich da, wird man in solchen Fällen nicht fixiert?
Wenn ich mich mit Selbstmordgedanken melde bekomme ich dann auch ne 24h Aufsicht an meine Seite?
Nein.
Alleine für die dauerhafte Fixierung benötigst du eine Rechtsgrundlage (z.B. das
PsychKG des Bundeslandes wo der Betroffene festgehalten wird), einen Doktor der das für medizininisch notwendig hält und eine richterliche Anordnung.
Da kommt dann die Frage auf ob es rechtens ist, jemanden solange zu fesseln bis die Schlangen in seinem Kopf aufhören zu zischen... oder soll der Mann gar Monate fixiert bleiben bis sein Prozess beginnt?
Fraglich ist auch ob diese Maßnahmen geeignet ist einen Suizid zu verhindern... was ist, wenn er sich seine Zunge abbeisst?
Das Ganze fällt unter Begriffe wie
Verhältnismäßigkeit und
Übermaßverbot, die unbedingt beachtet werden müssen.
Also dauerhafte Fixierung scheidet wohl aus.
Nun könnte man den Herrn nackt in die klassische Gummizelle stecken... nix zum aufhängen da, gepolsterte Wände, klingt erstmal gut.
Das scheitert schon mal daran, dass er den Status eines (Untersuchungs-)Häftlings hat und dementsprechend in einer HAFTanstalt verwahrt wird.
Im Knast gibt es einen medizinischen Bereich aber sicherlich keinen normgerechten Verwahrraum für Geisteskranke, was der Mann ja defakto ist, wenn er sich umbringen will.
Da er sich aber auch in der Mega-Polsterzelle des nächstgelegenen Psychiatrie-Krankenhauses die Zunge abbeißen oder die Armarterie aufknabbern kann, ist das auch keine Lösung.
Und nackt in der Zelle eingesperrt... wo bleibt da die Menschenwürde?
Er ist also in Leipzig in der Untersuchungs-Haftanstalt verblieben.
Und da es ja keine klassischen Gitterzellen mehr gibt die jederzeit einsehbar sind und Untersuchungs-Häftlinge "Einzelzimmeranspruch" haben, war der arme Mann allein und ungesehen.
Im Knast gibt es natürlich Vorschriften, wie Gefangene in ihrem Haftraum kontrolliert werden.
Hier war offenbar die stündliche Sichtkontrolle vorgeschrieben, die dem Gefangenen leider genug Zeit ließ um sich zu entleiben.
Die Frage ob er denn sichere Suizidansätze gezeigt hat wird keiner von uns beantworten können, weil wir a) nicht dabei waren und b) keine Mediziner sind.
Sicherlich wird's eine langwidrige, hochnotpeinliche Untersuchung dazu geben.
Das Ergebnis prognostiziere ich schon mal besserwisserisch voraus:
Alle sind betroffen, man wird feststellen das alles nach Recht & Gesetz abgelaufen ist und im ärgsten Fall wird man den verwahrenden Justizwachtmeistern und/oder den einbringenden Kriminalbeamten was reinwürgen.
Scheisse fällt bekanntlich nach unten und die beiden vorgenannten Berufsgruppen sitzen im tiefsten Tal.
Persönlich denke ich etwas sehr schlechtes dazu.
Bei aller Tragik um den Verlust eines Menschenleben, muss ich mich nicht aufregen wenn in einem Jahr ein haarsträubendes Urteil gesprochen worden wäre und man den Typen lange vor Ende seiner Haftstrafe nach Hause entlassen hätte.
Überhaupt kommt mir der ganze "Fall" sehr suspekt vor und die Aussagen des Suizidanten hätten mich brennend interessiert.
Nun wird's wieder ein gefundenes Fressen für die alle-Flüchtlinge-sind-potentielle-Terroristen Hetzer sein.
Und als Pendant dazu zwei Bundesverdienstkreuz-Anwärter, die ihren Landsmann gefangen und uns (vermutlich) vor Schlimmeren bewahrt haben.
Mir stinkt die Geschichte... und nicht nur weil es 2 syrische Helden waren die den Kerl festgenommen haben.