Wird Deutschland immer mehr zu einem Unrechtsstaat? 4 Vergewaltiger kriegen Bewährung

du hast sie nicht mehr alle. was willst du hier noch verstehen? von gewissen leuten kann man wohl nicht erwarten den eigenen verstand zu benutzen.
 
Leute bitte bleibt sachlich.

Wilma hat meiner Meinung bei 3 Sachen recht.


1 Es gilt nicht das was der normale gesunden Menschenverstand sich denkt, sondern das Strafgesetzbuch.
Es geht ja nicht um das Richtige , sondern um das Recht, das sind 2 verschiedene Sachen.

2 Milderungsumstände gelten zu lassen hat schon Sinn, wenn der Beschädigte dadurch zu weniger schaden kommt.

3 Wir brauchen eine Seriöse Definition , klar Kuschel Justiz ist jedem klar verständlich, aber wir brauchen dafür ein marktfähiges Beamten Deutsch Wort.
 
Etwa wie "vorsätzlich fahrlässig"?
woswmann68.gif
 
Ich finde es so unfassbar wie Nickel und Wilma diese Tat verharmlosen. 6 verdammte Stiche in den Torso. Die Sache ist völlig klipp und klar. Es macht hier auch keinen Unterschied mehr, ob die Alte überlebt hat oder nicht oder ob der Anruf getätigt wurde. Es zeigt einzig und allein, dass er die Tat in gewisser Weise bereut, aber das wars auch schon. Während der Aktion hat er ganz eindeutig und ohne jeden Zweifel versucht die Person zu töten. Stellt euch mal vor das wäre der Macker eurer Tochter oder was auch immer und der kommt dann entweder durch einen beschissenen Richter oder wischi waschi Gesetze davon (eins muss hier der Fall sein).

Es ist immer einfach vorm PC die neutrale Person zu geben, dem ein Menschenleben kaum was wert ist und man nur auf Papiere oder nen Monitor glotzt, aber es ist mir vollkommen unverständlich, wie man solch Gedankengänge haben kann. Das macht mich richtig wütend.

Bestrafen wir doch einfach so, wie die Mehrheit oder bestimmte Personen es für "gerecht" halten. Herzlich willkommen im Willkürstaat! Wilma und ich verharmlosen hier gar nichts. Den Tötungsvorsatz bestreitet auch niemand. Da das Opfer aber noch lebt, liegt nun mal ein Versuch vor. Und von diesem ist der Täter zurückgetreten. Dafür muss er auch nicht zwingend aktiv etwas tun (siehe § 24 I S. 1 Var. 1 StGB), obwohl er das in diesem Fall sogar getan hat (bei den Nachbarn Bescheid geben). Stirbt das Opfer noch, wird der Täter wegen Totschlags verurteilt, das ist auch klar. Hier sind auch keine beschissenen Richter bzw. hier Staatsanwälte am Werk und es sind auch keine wischi waschi Gesetze, sondern eindeutige, die korrekt angewendet werden. Insofern hast du recht: Die Sache ist klipp und klar.

Nochmal: Der Täter kommt nicht straffrei davon. Für seine gefährliche Körperverletzung sind bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen.

In gewisser Weise hat er das ja. Es ist fraglich ob sie überhaupt überlebt. Und wenn, dann hat er dazu nichts aktiv beigetragen. Dass er im Vorbeigehen den Nachbarn informiert hat kann man vielleicht ins Urteil/Strafmaß einfließen lassen, aber für strafmildernde Umstände ist das imho viel zu halbherzig.
Daher empfinde ich die Begriffe Rücktritt und Körperverletzung hier fehl am Platz.

Siehe oben. Der Begriff Rücktritt ist genau das, um was es geht. Ebenso um Körperverletzung, alleine schon, weil in jedem Totschlag eine Körperverletzung enthalten ist, wegen der sich der Täter strafbar macht. Diese tritt erst auf Konkurrenzebene zurück...
 
du hast sie nicht mehr alle. was willst du hier noch verstehen? von gewissen leuten kann man wohl nicht erwarten den eigenen verstand zu benutzen.
arrogante blödheit ist immer noch die schönste. aber ne, die juristerei ist ja wirklich so einfach. eigener verstand ist da vollkommen ausreichend. da kann auch jeder kfz-mechaniker gleichzeitig richter spielen.
 
Thx @ Nickel für die Ausführungen.
Mir erscheint es trotzdem wahrscheinlich dass der Täter hofft dass das Opfer seinen Verletzungen erliegt, was ja durchaus realistisch ist. Dass er selbst nichts zudessen Rettung beigetragen hat verstärkt dieses Bild noch, weswegen ich ihm nach den vorhandenen Informationen einen Rücktritt wohl nicht abkaufen würde.
 
Lieber Nickel...

deine Ausführungen zum Versuchsrücktritt waren hilfreich zur Erklärung. :top
Nicht ganz "rund" waren deine Ausführungen zum Diebstahl bezüglich des Einsteckens von Ware im Geschäftsraum.
Hier ist die Rechtssprechung bezüglich des Unterschieds zwischen Vollendung und Beendung der Tat recht eindeutig und in der Praxis werden auch tatsächlich solche Fallkonstellationen zur Anzeige gebracht, wo Ware eingesteckt aber der Kassenbereich noch nicht passiert ist. Es wird davon ausgegangen, dass der erforderliche Gewahrsamsbruch bereits durch das Einstecken und Verbergen "erledigt" ist.
In diesem Falle würde ein versuchter Diebstahl vorliegen bzw. erstmal so zur Anzeige gebracht werden... was bei rauskommt entscheidet die Amts- bzw. Staatsanwaltschaft.

Zu deiner Feststellung, der Täter würde beim Ableben des Opfers wegen Totschlag verurteilt werden, stellt sich mir die Frage:
Wenn die Tat bereits unmittelbar bei Beginn als Körperverletzungsdelikt verfolgt wird, warum sollte er dann auch nicht konsequenterweise wegen § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) verurteilt werden?
Das würde dem ganzen noch die verdiente Krone aufsetzen.

Meiner Meinung nach wurde bei der rechtlichen Einordnung dieser Tat (wieder einmal) eine wohlwollende Tätermeinung als gegeben vorausgesetzt.
Eine Handlung die ganz offensichtlich geeignet ist ein Leben zu beenden, wird als Körperverletzungsdelikt subsumiert, anstatt von einem versuchten Totschlag auszugehen.
Der subjektive Tatbestand (ugs. der Wille des Täters zu Tat) wird, ohne dass der Messerstecher je gehört wurde, als lebensbejahend angenommen, was zu dem Dilemma mit dem Versuchsrücktritt führt.
Meiner Meinung nach ist er von einem Totschlag oder Mord zurückgetreten, nicht jedoch von einer gefährlichen Körperverletzung.
Beim Bewerten seines nach-tatlichen Verhaltens (keine eigenen Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet, keine Reue, stattdessen Flucht vor der Justiz) könnte man auch zu einem anderen Ergebnis kommen, was versuchten Mord oder Totschlag als Überschrift hat.

Müßig darüber zu streiten, es haben studierte Fachleute mit Detailkenntnissen der Tat entschieden.
Meine Empörung über die rechtliche Bewertung habe ich zum Ausdruck gebracht, dass war mein Anliegen!

Dass man jetzt auch noch vielleicht versucht den geflüchteten Körperverletzer aus der Türkei ausliefern zu lassen wird eine weitere Enttäuschung nach sich ziehen.
Aber vielleicht ist er ja auch nur untergetaucht um innigst zu bereuen und Gutes zu tun, um die Folgen der Tat zu mildern.
Das scheint die Annahme zu sein und wenn nicht wird ihm das spätestens sein Anwalt soufflieren, sofern er denn gefasst wird.
 
(keine eigenen Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet, keine Reue, stattdessen Flucht vor der Justiz)

Auch wieder Auslegungssache, obwohl ich tatsächlich deiner Meinung bin und es eher als Mordversuch bewerten würde.
 
Noch ist kein Urteil gesprochen, vielleicht kann Talatavi uns ja auf dem laufenden halten...
 
Ihr habt sicherlich das mitgekriegt wo diese eine Frau in Berlin die Treppe herunter getreten wurde ?

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten am Montag einen möglichen Mittäter identifiziert und vernommen. Er rechne damit, dass der Mann noch am Dienstag wieder entlassen werde, sagte Sprecher Steltner.

Das bedeutet, dass dem Festgenommenen bislang kein konkretes, strafbares Verhalten nachgewiesen werden kann.
http://www.focus.de/panorama/videos...r-gibt-sich-aber-optimistisch_id_6346794.html



Berliner Polizei entlässt einen Banden Mitglied des U-Bahn-Treters ?
Der Typ machte „kein konkretes, strafbares Verhalten“ ?
Wir haben doch in Deutschland sowas wie 1"unterlassene Hilfeleistung" , nicht zu vergessen der Typ ist 2 "hoch kriminell" , 3 "es besteht Fluchtgefahr" und und das vierte ist offensichtlich , der hatte sich nicht den Behörden gestellt und den Kriminellen Fall gemeldet.



Haben wir es hier mit einer Vorsätzlich unterlassenen Rechtsleistung seitens der Polizei ?
Meiner Meinung nach macht sich doch da die Justiz und die Exekutive doch strafbar , wenn solche Leute noch frei herumlaufen können.
Erst Recht wenn von den so eine Gefahr besteht.


Was ist jetzt der Rechtsweg, gegen diese unfähigen bzw. wegen der falschen Politik überlasteten Leute ?
Es kann doch nicht Wahr sein, das unser Staat Konsequenz frei so ein Müll verzapft.
 
In dem konkreten Fall mit der Treppe-runter-getretenen-Frau habe ich auch noch was zu melden:

Nachdem wochenlang keinerlei Öffentlichkeitsfahndung nach den videografierten Tätern/Mittätern durch die Berliner Behörden veranlasst wurde,
veröffentlichte eine Boulevardzeitung das Tatvideo und fragte zwischen den Zeilen an, warum nichts derartiges unternommen wurde.
Das Video stammt aus den Überwachungskameras der Verkehrsbetriebe und wird von denen gesichert, ausgewertet und an die Polizei übergeben.
Ergebnis:
Binnen zweier Tage lag eine Öffentlichkeitsfahndung der Berliner Polizei vor, ein örtliches Kriminalkommissariat sucht nach den Tätern.
Und jetzt der Knaller:
Beamte des LKA Berlin ermitteln jetzt nach denjenigen, die das Video der Zeitung zugespielt und die Behörden in ein ungünstiges Licht gestellt haben.
Man vermutet einen "Nestbeschmutzer" in den eigenen Reihen.

Donnerwetter... nach den Verbrechern sucht ein örtliches Kommissariat und nach dem Videoverbreiter das Landeskriminalamt.
Das nenne ich schnelle Krisenreaktion und sachgerechte Prioritätensetzung. :(

Der mittlerweile vernommene "Komplize" des Täters ist natürlich nur ein Zeuge, allerhöchstens hat er sich in den Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung gerückt.
Und wenn der jetzt sagt: "Ich weiss nicht wer der Treter war, kenne den nicht", wird er dankend entlassen.
Fluchtgefahr ist mittlerweile der Witz der Dekade geworden. Wenn ein exotischer Täter aus der bulgarischen Walachei festgenommen wird, sagt der Haftrichter: "Mensch der wohnt doch in der EU, den können sie doch jederzeit vorladen zur Vernehmung, Prozessbeginn oder Strafantritt... der muss nicht in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr und/oder mangels festen Wohnsitz".
Das ist ist reale Strafprozessrechtsatire in Bananenrepublik Deutschland.
 
Lieber Nickel...

deine Ausführungen zum Versuchsrücktritt waren hilfreich zur Erklärung. :top
Nicht ganz "rund" waren deine Ausführungen zum Diebstahl bezüglich des Einsteckens von Ware im Geschäftsraum.
Hier ist die Rechtssprechung bezüglich des Unterschieds zwischen Vollendung und Beendung der Tat recht eindeutig und in der Praxis werden auch tatsächlich solche Fallkonstellationen zur Anzeige gebracht, wo Ware eingesteckt aber der Kassenbereich noch nicht passiert ist. Es wird davon ausgegangen, dass der erforderliche Gewahrsamsbruch bereits durch das Einstecken und Verbergen "erledigt" ist.
In diesem Falle würde ein versuchter Diebstahl vorliegen bzw. erstmal so zur Anzeige gebracht werden... was bei rauskommt entscheidet die Amts- bzw. Staatsanwaltschaft.

Zu deiner Feststellung, der Täter würde beim Ableben des Opfers wegen Totschlag verurteilt werden, stellt sich mir die Frage:
Wenn die Tat bereits unmittelbar bei Beginn als Körperverletzungsdelikt verfolgt wird, warum sollte er dann auch nicht konsequenterweise wegen § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) verurteilt werden?
Das würde dem ganzen noch die verdiente Krone aufsetzen.

Meiner Meinung nach wurde bei der rechtlichen Einordnung dieser Tat (wieder einmal) eine wohlwollende Tätermeinung als gegeben vorausgesetzt.
Eine Handlung die ganz offensichtlich geeignet ist ein Leben zu beenden, wird als Körperverletzungsdelikt subsumiert, anstatt von einem versuchten Totschlag auszugehen.
Der subjektive Tatbestand (ugs. der Wille des Täters zu Tat) wird, ohne dass der Messerstecher je gehört wurde, als lebensbejahend angenommen, was zu dem Dilemma mit dem Versuchsrücktritt führt.
Meiner Meinung nach ist er von einem Totschlag oder Mord zurückgetreten, nicht jedoch von einer gefährlichen Körperverletzung.
Beim Bewerten seines nach-tatlichen Verhaltens (keine eigenen Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet, keine Reue, stattdessen Flucht vor der Justiz) könnte man auch zu einem anderen Ergebnis kommen, was versuchten Mord oder Totschlag als Überschrift hat.

Ja, das zum Diebstahl war tatsächlich nicht ganz rund, wollte auf die Schnelle ein möglichst anschauliches Beispiel liefern und das ging dann leider auf Kosten der juristischen Korrektheit. Deine Ausführungen sind aber auch nicht ganz korrekt ;)
Wenn eine Tat vollendet ist, liegt kein Versuch mehr vor, sondern eben eine vollendete Tat. Beim Diebstahl wird differenziert: Bei ganz kleinen Gegenständen liegt bereits eine Wegnahme und damit Vollendung vor mit verbergen des Gegenstands in der Hand, bei etwas größeren mit einstecken in die Tasche oder ähnlichem und bei großen erst mit verlassen des Ladens bzw passieren der Kasse. In meinem Beispiel wäre also schon mit dem Einstecken in die Tasche ein vollendeter Diebstahl verwirklicht und kein Rücktritt mehr möglich. Ein Versuch läge in dem Zeitpunkt vor, in dem der Täter nach dem Gegenstand greift und ihn in seine Tasche verfrachtet. Überlegt er es sich bei diesem Vorgang anders, tritt er vom Versuch zurück und bleibt straffrei. Damit mein Beispiel oben passt, müsste sich der Täter, statt dem kleinen Gegenstand, der in seine Tasche passt, irgendeinen größeren Karton, z.B. eine Playstation unter den Arm klemmen, in der Absicht diese wegzunehmen, sich auf den Weg zum Ausgang machen und dann kurz vorm Ausgang doch zur Kasse gehen.
Beendet ist ein Diebstahl, wenn die Beute gesichert ist. Das spielt für die Strafbarkeit aber keine Rolle mehr.

Von der gefährlichen Körperverletzung ist unser Messerstecher auch nicht zurückgetreten. Das hat auch niemand behauptet oder habe ich irgendetwas überlesen oder falsch verstanden?

Zu 227: Den braucht man dann nicht mehr. Nur weil jetzt wegen 223, 224 verfolgt wird, schließt das ja nicht aus, dass sich das bei neuen Entwicklungen, dem Tod des Opfers, ändert und wegen 212 ermittelt wird. Tötungsvorsatz liegt ja vor. 227 setzt nur Körperverletzungsvorsatz voraus und Fahrlässigkeit bzgl. des Todes.
 
Last edited:
Das kommt davon, wenn man anderen klugscheißern tut... mein Strafrecht-Prof würde jetzt mit dem StGB nach mir werfen.
Wer bei der Gewahrsamsexklave beim Diebstahl Blödsinn von sich gab, war für ihn ein Barbar.

Das Problem an diesem (und anderen Fällen) ist die objektive Wahrnehmung vor Ort und die rechtliche Bewertung durch den Bereitschaftsstaatsanwalt mit dem wir vom Tatort aus telefonieren.
Ich sehe "das Endprodukt", er beachtet auch "die Herstellung".
Für mich stellt sich der Angriff als versuchte Tötung dar, wenn ich jemandem so oft das Messer in die Brust ramme.
Früher galt: "Die Tat tötet den Mann" (objektiver Tatbestand), heute muss noch die Einstellung des Täters zur Tat (subjektiver Tatbestand) bei der rechtlichen Deliktsbestimmung herangezogen werden.
Und da wird in der Praxis nahezu immer täterfreundlich geprüft.
Überspitzt ausgedrückt und auf den Messerfall bezogen bedeutet das:
Solange der Täter nicht vor Zeugen hörbar sagt: "Ich möchte hier und jetzt mit diesem Messer meine Frau erstechen" und dann loslegt, fehlt mir der subjektive Tatbestand (was wollte der Täter?) und ich kann den Fall völlig legal als gefährliche Körperverletzung abprüfen.
Hier jedoch haben wir keine Angaben zum Willen des Täters, er ist flüchtig und hat sich zur Sache nicht geäußert.
Aufgrund des Umstandes, dass er bei der Flucht vom Tatort noch einen Hausgenossen getroffen und informiert hat, nun vorauszusagen, er wollte sie nicht umbringen da der Nachbar ja nun die Rettung holt, ist sehr geschmeidig gefolgert.
Natürlich wird er später auch behaupten er wollte sie nicht umbringen (sofern er jemals gefasst wird) aber das ihm jetzt quasi schon vorab von der Strafverfolgungsbehörde "gute Absichten" unterstellt werden, ist sehr täter-wohlwollend.

Wenn es bei dieser Deliktsbestimmung bleibt und sich der flüchtige Täter in sein Heimatland abgesetzt hat, bin ich gespannt ob Körperverletzer überhaupt von der (vermutlich) Türkei an uns ausgeliefert werden.
Im schlechtesten Szenario nachverstirbt das Opfer noch, es kommt eine Körperverletzung mit Todesfolge bei raus, der Töter lebt völlig unbehelligt im Erdogan-Land weiter und muss nichts weiter machen als sich bis zur Verjährung aus Deutschland fernzuhalten.
 
Ich schreibe das jetzt zum vierten (?) mal :D Niemand bestreitet den Vorsatz für einen Totschlag unD auch nicht, dass eine versuchte Tötung vorliegt. Aber von dieser versuchten Tötung ist er zurückgetreten und dafür spielt es keine Rolle, dass er bei den Stichen Tötungsvorsatz hatte. Er hat durch das Bescheid geben beim Nachbarn kausal den Erfolgseintritt verhindert (soweit das aus den knappen Informationen aus dem Artikel hervorgeht). Eine besonders tolle Rettungsleistung muss er für einen Rücktritt nach 24 Abs 1 S 1 Var 2 nicht abliefern. Hier könnte man mit Kritik ansetzen, die sich aber an den Gesetzgeber richten muss. Man könnte die Vorschrift so ändern, dass eine bestmögliche Rettungshandlung gefordert wird, wie in 24 Abs 1 S. 2. Das wurde so sogar mal teilweise in der Rechtsprechung bei jetziger Gesetzeslage gefordert, ist aber mit dem derzeitigen Wortlaut des Paragraphen 24 Abs 1 S 1 kaum vereinbar.

Ob früher in der Praxis eher von Tötungsvorsatz ausgegangen wurde als heute, weiss ich zwar nicht sicher, bezweifle ich aber. Vorsatz brauchte man auf jeden Fall immer. Vor 3-4 Jahren wurde auch die "Hemmschwellen Theorie" aufgeben, wonach für eine Tötung subjektiv eine besondere Hemmschwelle übertreten werden musste. Die Anforderungen für einen Tötungsvorsatz also tendenziell gesenkt. Aus objektiv lebensgefährlichen Handlungen wird auf Vorsatz geschlossen, einer Aussage des Täters bedarf es nicht.
 
Last edited:
Sorry das ich mal wieder dazwischen platze, aber diese 2 Vorfälle haben es in sich.

Leute Ich brauche Hilfe um das zu definieren wie man sowas bezeichnet und wer oder was Schuld daran ist.



1 Dieser Brandanschlag auf die Frau, dabei war der Man doch kurz davor in der Psychiatrie.
Der Mann, der seine Frau am 7. Dezember mit einer brennbaren Flüssigkeit übergoss und auf offener Straße anzündete, sei vier Monate vorher im August 2016 mit richterlichem Beschluss in eine psychiatrische Fachklinik - dem Zentrum für Integrative Psychiatrie (ZIP) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) - eingewiesen worden
https://www.welt.de/regionales/hamb...andattacke-war-in-psychiatrischer-Klinik.html



2 Freiburg Mörder soll mehr als 17 Jahre als sein+ hatte schon mal in Griechenland 2013 Studentin überfallen und eine Steilküste hinabgeworfen "versuchter Mord.
http://www.spiegel.de/panorama/just...t-in-griechenland-verdaechtigt-a-1125826.html


Über das tatsächliche Alter von Hussein K. herrscht weiter Unklarheit: Dem "Stern" zufolge hatte sich der Flüchtling, der nach bisherigen Erkenntnissen 17 Jahre alt sein soll, bereits 2013 in Griechenland als 17-Jähriger ausgegeben.
Wie die griechische Anwältin Nikopoulou sagte, wurde Hussein K. 2014 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nach etwa eineinhalb Jahren sei er unter Auflagen freigelassen worden. "Wie er nach Deutschland kam, kann ich nicht sagen", so Nikopoulou. Der junge Mann sei in einem Gefängnis für Minderjährige auf dem Festland untergebracht gewesen.
Also wenn es so stimmt, dann ist der Typ schon mindestens 19.


Also wenn ich das jetzt richtig verstehe:
1 Man kann konsequent frei , Verrückte herumlaufen lassen.
2 Jeder kann nach Deutschland als Minderjähriger einreisen und vorbestraft sein, weil die Behörden das nichts überprüfen.

Sind das etwa alles Gesetzeslücken oder Systemfehler ? Und setzt sich den etwa keiner dafür ein ? Das die verbessert werden ?
Mir gefällt das nicht, auf der einen Seite haben wir alternative "Lautstarke verärgerte Leute" , auf der anderen etablierte "Duckmäuser, mit immer gleichen Sätzen".
Gibt es aber den keine echte Bewegung die mal Klartext spricht ?

Etwas läuft da doch gewaltig Schief, wenn sowas passieren kann.
Klar ich kann den 99% nicht das Unterstellen was 1% macht und klar gibt es Gewalt und Straftaten,
aber der Gesetzgeber muss doch dagegen gewappnet sein. Von dem untersten Polizisten , bis zu dem höchsten Richter.


Aber das scheint bei uns im Land nicht mehr der Fall zu sein.


Ich schreibe das jetzt zum vierten (?) mal :D Niemand bestreitet den Vorsatz für einen Totschlag unD auch nicht, dass eine versuchte Tötung vorliegt. Aber von dieser versuchten Tötung ist er zurückgetreten und dafür spielt es keine Rolle, dass er bei den Stichen Tötungsvorsatz hatte. Er hat durch das Bescheid geben beim Nachbarn kausal den Erfolgseintritt verhindert (soweit das aus den knappen Informationen aus dem Artikel hervorgeht). Eine besonders tolle Rettungsleistung muss er für einen Rücktritt nach 24 Abs 1 S 1 Var 2 nicht abliefern. Hier könnte man mit Kritik ansetzen, die sich aber an den Gesetzgeber richten muss. Man könnte die Vorschrift so ändern, dass eine bestmögliche Rettungshandlung gefordert wird, wie in 24 Abs 1 S. 2. Das wurde so sogar mal teilweise in der Rechtsprechung bei jetziger Gesetzeslage gefordert, ist aber mit dem derzeitigen Wortlaut des Paragraphen 24 Abs 1 S 1 kaum vereinbar.

Ob früher in der Praxis eher von Tötungsvorsatz ausgegangen wurde als heute, weiss ich zwar nicht sicher, bezweifle ich aber. Vorsatz brauchte man auf jeden Fall immer. Vor 3-4 Jahren wurde auch die "Hemmschwellen Theorie" aufgeben, wonach für eine Tötung subjektiv eine besondere Hemmschwelle übertreten werden musste. Die Anforderungen für einen Tötungsvorsatz also tendenziell gesenkt. Aus objektiv lebensgefährlichen Handlungen wird auf Vorsatz geschlossen, einer Aussage des Täters bedarf es nicht.

Das kommt davon, wenn man anderen klugscheißern tut... mein Strafrecht-Prof würde jetzt mit dem StGB nach mir werfen.
Wer bei der Gewahrsamsexklave beim Diebstahl Blödsinn von sich gab, war für ihn ein Barbar.

Das Problem an diesem (und anderen Fällen) ist die objektive Wahrnehmung vor Ort und die rechtliche Bewertung durch den Bereitschaftsstaatsanwalt mit dem wir vom Tatort aus telefonieren.
Ich sehe "das Endprodukt", er beachtet auch "die Herstellung".
Für mich stellt sich der Angriff als versuchte Tötung dar, wenn ich jemandem so oft das Messer in die Brust ramme.
Früher galt: "Die Tat tötet den Mann" (objektiver Tatbestand), heute muss noch die Einstellung des Täters zur Tat (subjektiver Tatbestand) bei der rechtlichen Deliktsbestimmung herangezogen werden.
Und da wird in der Praxis nahezu immer täterfreundlich geprüft.
Überspitzt ausgedrückt und auf den Messerfall bezogen bedeutet das:
Solange der Täter nicht vor Zeugen hörbar sagt: "Ich möchte hier und jetzt mit diesem Messer meine Frau erstechen" und dann loslegt, fehlt mir der subjektive Tatbestand (was wollte der Täter?) und ich kann den Fall völlig legal als gefährliche Körperverletzung abprüfen.
Hier jedoch haben wir keine Angaben zum Willen des Täters, er ist flüchtig und hat sich zur Sache nicht geäußert.
Aufgrund des Umstandes, dass er bei der Flucht vom Tatort noch einen Hausgenossen getroffen und informiert hat, nun vorauszusagen, er wollte sie nicht umbringen da der Nachbar ja nun die Rettung holt, ist sehr geschmeidig gefolgert.
Natürlich wird er später auch behaupten er wollte sie nicht umbringen (sofern er jemals gefasst wird) aber das ihm jetzt quasi schon vorab von der Strafverfolgungsbehörde "gute Absichten" unterstellt werden, ist sehr täter-wohlwollend.

Wenn es bei dieser Deliktsbestimmung bleibt und sich der flüchtige Täter in sein Heimatland abgesetzt hat, bin ich gespannt ob Körperverletzer überhaupt von der (vermutlich) Türkei an uns ausgeliefert werden.
Im schlechtesten Szenario nachverstirbt das Opfer noch, es kommt eine Körperverletzung mit Todesfolge bei raus, der Töter lebt völlig unbehelligt im Erdogan-Land weiter und muss nichts weiter machen als sich bis zur Verjährung aus Deutschland fernzuhalten.

Beide Standpunkte hören sich vernünftig, schlüssig und logisch an. Genau da liegt eventuell die Schwierigkeit sich für das richtige Maß zu entscheiden.
Müsste bei uns in Deutschland eine Art "Ethik Kommission" sowas von vorne herein eindeutig klären ?
 
Schuld bist allein du daran, Starscream. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Übrigens, wenn es dir darum geht Dinge erklär zu bekommen, empfehle dir das Subreddit "explain like I'm five" (https://www.reddit.com/r/explainlikeimfive/), dort verwenden viele Leute große Mühen darauf dir jeden x beliebigen Sachverhalt bis ins kleinste Detail zu erklären. Das hier ist eher eine Diskussionsplattform und keine Lernplattform^^
 
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe:
1 Man kann konsequent frei , Verrückte herumlaufen lassen.
2 Jeder kann nach Deutschland als Minderjähriger einreisen und vorbestraft sein, weil die Behörden das nichts überprüfen.

Sind das etwa alles Gesetzeslücken oder Systemfehler ? Und setzt sich den etwa keiner dafür ein ? Das die verbessert werden?

Zu Frage 1:
Ja kann man, ist in Deutschland geltendes Recht

Zu Frage 2:
Ausweislose "Gäste" ohne sonstige (echte!) amtliche Dokumente können sich ein Geburtsdatum, einen Geburtsort, eine Staatsangehörigkeit, ein Herkunftsland, eine Geschichte wie sie nach Deutschland gekommen sind etc. pp. aussuchen, wenn sie bei der Erst-Registration gefragt werden.
Natürlich sind sie zu wahren Angaben verpflichtet!
In der realen Praxis, z.B. bei einer Identitätsfeststellung, trifft man u.a. auf folgende "Fabelwesen":
Was man sieht: Mann, geschätztes Alter: 30-40 Jahre, augenscheinlich Schwarzafrikaner.
Was er ist: Ausgewiesen mit einer Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde, wonach er aus der Kaukasus-Region stammt mit tschetschenischer Volkszugehörigkeit, sein angegebener Name lautet: Vanilla Ice und er ist 17 Jahre alt.
Für diesen Herrn und seine Eckdaten verbürge ich mich, habe ihn selber "kennen gelernt".
Das der Mann natürlich kein Wort russisch sprach, dafür aber ein paar Brocken englisch und auf einer vorgezeigten Fahnensammlung Argentinien als "sein Land" antippte, hat mich nicht wirklich überrascht...

Sehr häufig trifft man heutzutage auch auf schläfen-ergraute oder von einsetzender Kahlköpfigkeit betroffene Nordafrikaner, mit üppig ausgeprägter Körperbehaarung und (Voll-)Bartwuchs, die scheinbar nur optisch gealtert sind.
Nach ihren Papieren (Fiktionsbescheinigung, Duldung etc.) sind sie verwaiste Jugendliche ohne Angehörige (sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).

Vor ca. 25 Jahren habe ich zum erstenmal das Phänomen der massenhaften Schnell-Körperalterung bei Vietnamesen kennengelernt, die sich ihren Lebensunterhalt durch illegalen Straßenhandel mit unversteuerten Zigaretten aufbesserten.
Alles alte Männer jenseits der 30 (optisch), mit Falten und Furchen aber ihre Papiere (Bescheinigung zur Durchführung des Asylverfahrens, Duldung etc.) wiesen sie als Jugendliche unter 18 Jahren aus.
Manche "Stammkunden", die man im Laufe der Jahre immer wieder beim Handel mit Zigaretten erwischte, schafften es sogar das sich ihre Namen änderten und sie noch jünger wurden ( laut ihren Papieren).
Teilweise waren sie schon mehrfach abgeschoben worden und mit anderem Namen & Geburtsdatum wieder eingereist, um ein neues Asylverfahren zu beantragen und nebenbei wieder mit Kippen zu dealen.
War natürlich von Vorteil, wenn man als jugendlicher Dauer-Wiederholungstäter die geballte Härte des deutschen Jugendstrafrechts ertragen musste, wenn man z.B. das 20te Mal wegen Kippenhandel vorm Richter stand

Eine halbwegs verlässliche Altersbestimmung die auch rechtssicher ist kann eigentlich nur durch medizinische Fachleute und aufwändige Untersuchungen durchgeführt werden.
Das kostet Geld (ein Altersgutachten ist nicht billig) und Zeit.
Zudem ist es oftmals unverhältnismäßig, in Relation zur vorgeworfenen Straftat, einen solchen körperlichen Eingriff anzuordnen. Mitunter wird auch aus "prozeß-ökonomischen Gründen" darauf verzichtet.... denn bleibt der alte Mann eben ein Jugendlicher.

In Erinnerung ist mir noch, dass ich in über 30 Jahren "Suche in der freien Wildbahn" noch kein weibliches Exemplar angetroffen habe, welches von der Schnell-Körperalterung befallen war.
Offenbar scheinen nur nicht-deutsche Männer Opfer dieses Phänomens zu werden. ;)
 
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