Autoverkauf

Status
Not open for further replies.
Joined
May 28, 2002
Messages
1,967
Points
285
So, habe mal wieder eine Frage :)

Habe jetzt von meiner Freundin das Auto verkauft, war ein 3er BMW 3.18TI Kompakt.. 185.000 gelaufen

Verkauft, haben wir den für 550 Euro...

Weil er doch ein paar Mängel hatte.

Der Käufer war da hat ihn gekauft, mit allem drum und dran, wir haben ebenfalls Mängel aufgeschrieben und ihm gesagt, unter das Auto konnten wir logischerweise nicht gucken. Er hat alles so gesehen und gekauft.

Heute ruft er meine Freundin an, und sagt dieser... Das er einen Teil, seines Geldes wiederhaben möchte, weil wohl ein Querlenker (Die Manchette davon gerissen ist, und diese kann man nicht nachbestellen) Das hat er jedenfalls gesagt, es würde erheblich mehr Geld kosten, das Auto wieder Fit zu machen.
Hat er jetzt eine Möglichkeit sein Geld wieder zu verlangen? Und wir wussten ja auch nicht, das der Lenker gebrochen war...

Ich meine es war ein Privat verkauf...
Und für 550 Euro kann der sich doch nicht beschweren. Bei ebay übrigens gibt es Manchetten für 35 Euro...
 
Beim Privat verkauf ist der verkauf ohne jegliche Garantien wenn das im Kaufvertrag festgelegt ist hat er kein recht irgendetwas zu verlangen und wenn es ohne Vertrag verkauft wurde hat er erst recht keine rechte irgendwas zu verlangen da ihr ihm verdeutlicht habt das, dass auto mängel hat bekannte und unbekannte.

Alle angaben ohne Gewähr bin kein anwalt oder so XD
 
Gibt es einen Kaufvertrag? Zur Info meines Wissens, egal ob es einen Vertrag gibt oder nicht, wenn die Gewährleistung nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich ausgeschlossen wurde, besteht ein Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren.
 
Gibt es einen Kaufvertrag? Zur Info meines Wissens, egal ob es einen Vertrag gibt oder nicht, wenn die Gewährleistung nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich ausgeschlossen wurde, besteht kein Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren.
Das gilt doch nur bei neuwahre oder ?
 
Heute ruft er meine Freundin an, und sagt dieser... Das er einen Teil, seines Geldes wiederhaben möchte, weil wohl ein Querlenker (Die Manchette davon gerissen ist, und diese kann man nicht nachbestellen) Das hat er jedenfalls gesagt, es würde erheblich mehr Geld kosten, das Auto wieder Fit zu machen.
Hat er jetzt eine Möglichkeit sein Geld wieder zu verlangen? Und wir wussten ja auch nicht, das der Lenker gebrochen war......

Wat denn nu? Querlenker gebrochen oder Manschette gerissen?

Im Vertrag nix drin stehen von wegen gekauft wie gesehen, wie das bei Gebrauchtwagen Privatverkäufen üblich ist?
 
In dem Vertrag steht eindeutig drinne, das es ein Privat verkauf ist.

Die sichtbaren Mängel waren auch alle aufgeführt.

Manchette ist durchgerostet.


Also bei einem Privatverkauf ist es so, das es keine Gewährleistung gibt. Sprich keine Rücknahme oder ähnliches, er konnte das Auto untersuchen.
 
Du musst als privater Verkäufer nichts zurücknehmen wenn die Ware i.O. war oder der Käufer über alle bekannten Mängel informiert wurde. Als Privatverkäufer muss man weder Gewährleistung noch Kulanz gewähren.
 
Du musst als privater Verkäufer nichts zurücknehmen wenn die Ware i.O. war oder der Käufer über alle bekannten Mängel informiert wurde. Als Privatverkäufer muss man weder Gewährleistung noch Kulanz gewähren.
also bei ebay siehts aber disclaimer-mäßig a bisserl anders aus.
 
Das nächste mal schreibst rein: gekauft wie gesehen, dann hast eh keine Probleme
 
Das nächste mal schreibst rein: gekauft wie gesehen, dann hast eh keine Probleme

Besser noch wäre Verkauf unter Auschluss jeglicher Gewährleistungen, keine Rücknahme.
 
Nur weil man privater Verkäufer ist, ist die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Als privater Verkäufer kann man diese aber ausschließen. Wenn man das nicht macht, ist man auch zur Gewährleistung verpflichtet. Ob Sache gebraucht oder neu. (Bei gebrauchten Sachen ist nur die Besonderheit, dass auch Unternehmer die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzen können).
Gekauft, wie gesehen, schützt auch nur bedingt. Damit sind nur solche Eigenschaften der Sache erfasst, die der Käufer unter zumutbaren Umständen erkennen konnte. Wenn ein Auto also z.B. ein Unfallauto ist, ist das wohl (zumindest für Privatleute) nicht erkennbar und der schöne Satz "gekauft, wie gesehen" bringt nichts.

Würde mich aber auf den Standpunkt stellen, dass kein Mangel vorliegt, da er das Auto selber untersucht hat so die Beschaffenheit vereinbart wurde, die er selber gesehen hat.
Ansonsten hättest du auch noch das Recht, bevor er den Kaufpreis mindert, selber die Sache in Ordnung zu bringen. Und ob er sich darauf einlassen will...
 
Last edited:
mal vom rechtlichen abgesehen: wie billig soll man ein auto denn bitte verkaufen? am ende will der typ damit noch + machen oder wie?
 


hm, also bei der Laufleistung sollte man schon gewisse Dinge erwarten und wenn der Hansel sogar selbst drüber geschaut hat... Stichwort Verschleiß statt Mangel: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 43/05

der kriegt NÜSCHT. Das war(ist) ein Mangel der dir nicht bekannt war (ooooooder ? :D) - damit ist die Sache eigentlich gegessen.

Wäre übrigens hilfreich wenn du den Text des KVs online stellen könntest.

ich geh übrigens davon aus, dass der Typ sich einfach ärgert dass sein vermeintliches Schnäppchen doch keenes ist...
 
Last edited:
Hey,

Habe eben mit ihm telefoniert, und wollte ihm sogar mit 75 Euro entgegenkommen...

Er sagt er laesst sich keinen Betrug vorwerfen (wieso auch immer??) und schaltet jetzt seinen Anwalt ein... :(

Naja nachdem ich das aber alles lese hier, bekommt der keinen Cent, ich wollt ja nur Kulant sein...
 
Hey,

Habe eben mit ihm telefoniert, und wollte ihm sogar mit 75 Euro entgegenkommen...

Er sagt er laesst sich keinen Betrug vorwerfen (wieso auch immer??) und schaltet jetzt seinen Anwalt ein... :(

Naja nachdem ich das aber alles lese hier, bekommt der keinen Cent, ich wollt ja nur Kulant sein...

:top
 
Hat sich erledigt, meine Freundin hat ihm die 100 Euro die er wieder haben wollte gegeben...
Habe mich grad mit ihr drüber gestritten, weil er irgendwas faselt von wegen er will zum Anwalt, mein Angebot den Kauf rückgängig zu machen, auf den ist er nicht eingegangen...
Er will lieber zum Anwalt...

Sie sagt ihm das er einen Kostenvoranschlag schicken soll, dann überweist Sie ihm das, ich find das total lachhaft. Er bekommt jetzt das was er haben will, und hat das Auto für 450 Euro gekauft......... Er will auch alles vorher machen, also die Reparatur...

Nagut... Danke für eure Hilfe, hätte anders reagiert...
 
Ich frage mich was so manche Menschen erwarten wenn sie sich ein altes Auto für 550€ kaufen ^^
 
Hey, nein darum ging es nicht, aber Sie hat schon recht das wir da keinen Stress wollen,

in 2 Wochen CA kommt unser Kind und da können wir so nen Stress wegen 100 Euro nicht gebrauchen.
 
Status
Not open for further replies.
Back
Top Bottom