Das Bedingungslose Grundeinkommen stellt ein Einkommen für alle dar, das eine Grundlage zur Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe darstellen soll, ohne dass eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgt und ohne dass eine Bereitschaft zur Arbeit gefordert wird.
Das bedingungslose Grundeinkommen ist somit eine Form des Bürgergelds (Grundeinkommens). Eine andere Form ist die negative Einkommensteuer, die es in den USA als Earned Income Tax Credit und in Großbritannien (Working Families Tax Credit) gibt und auf einen Vorschlag Milton Friedmans aus dem Jahre 1962 zurückgeht.[1] Die negative Einkommensteuer kann genau wie das bedingungslose Grundeinkommen so gestaltet werden, dass die Bereitschaft zur Annahme einer angebotenen Arbeit mit höherem Sozialtransfer leidet.[2] Das bedingungslose Grundeinkommen unterscheidet sich von einer staatlich organisierten Grundsicherung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht, und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden ist.
Je nach Modell wird eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes oder des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1500 Euro pro Monat vorgeschlagen.[3] Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann aber auch unterhalb des Existenzsicherungsniveaus liegen.[4] Bedarfsgeprüfte Leistungen können dann auf diese Leistung aufstocken, um das Existenzminimum zu gewährleisten.
Wer mit dem bedingungslosen Grundeinkommen über mehr Geld verfügen möchte, könnte sich dies immer noch (z. B. durch Erwerbsarbeit) verdienen. Da Erwerbseinkünfte nicht auf das Grundeinkommen angerechnet werden, stehen Erwerbseinkünfte und Grundeinkommen - anders als im bisherigen System - nicht in Konkurrenz zueinander. Daraus wird gefolgert, dass in einem System mit Grundeinkommen ein hoher Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit besteht, wobei dieser Anreiz natürlich stark von der Höhe des Grundeinkommens abhängt. Möglich ist auch eine Förderung des Niedriglohnsektors durch das Grundeinkommen.