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Das Gesetz sieht vor, daß Frauen - bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber - im Öffentlichen Dienst solange bevorzugt eingestellt oder befördert werden, bis in dem jeweiligen Bereich ein Frauenanteil von 50% erreicht ist. Eine automatische, und deshalb unzulässige Einstellung oder Beförderung von Frauen wird durch eine sogenannte Öffnungs- oder Härtefallklausel ausgeschlossen. Danach können auch gleichermaßen qualifizierte Männer vorgezogen werden, wenn besondere persönliche Gründe - wie etwa Dienstalter oder Unterhaltsverpflichtungen - dafür sprechen.
Tja da würde ich doch glatt sagen Johanna 4 Admin
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