Mal ne frage zum studium...

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Oct 29, 2008
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Bei uns gibt es einen Prüfungsplan. Auf diesem stehen dann die Sachen, die man in der Klausur verwenden darf und kann.

Was ist, wenn der Professor, der das da selber angegeben hat kurz VOR der Klausur (5min bevor sie geschrieben wird) plötzlich etwas anderes sagt?

Wenn da zum Beispielt stand "eigene Vorlesungsmaterialien" oder so...und dann aber sagt, dass gedruckt Sachen nicht erlaubt sind.

Ich hätte nun gerne diesen Versuch zurück. Ich sehe mich da auch irgendwie im recht.
Werde das auch ansprechen, muss aber auch noch was anderes schreiben.

ISt euch das schon mal passiert? Ist das überhaupt erlaubt!? Da verlässt man sich aufs gedruckte (z.B. Formelsammlung) und dann darf man die nicht benutzen? Wasn das bitte!?
 


Wenn in deiner Prüfungsordnung steht: "für Prüfung XYZ darf eine gdruckte Formelsammlung benutzt werden", dann kann der Professi das nicht ändern. Du hast ein Anrecht darauf.

Ist aber eher unwahrscheinlich das so etwas tatsächlich in der Prüfungsordnung steht Oo
 
situation im letzten sommersemester:

Prof sagt "Alles handschriftliche ist erlaubt" und unabhängig von der aussage sagt er auch "Aufgaben aus Buch xy kommen dran, immer nur die a aufgaben... kapitel soundso (ingesamt sicher 100-200 aufgaben)"


Einige Studenten sind dann noch so doof und fragen sogar: "Ja ist es erlaubt die Lösungen aus dem Lösungsbuch abzuschreiben und mitzunehmen?" ...wurde bejaht (was mich schon gewundert hat)


Situation Prüfung: Die meisten hatten alle Aufgaben aus dem Lösungsbuch handschfiftlich abgeschrieben und dabei.... und natürlich wort wörtlich in die prüfung reingeschrieben (war ja alles erlaubt und sowas).... naja ende vom lied war, dass er bei allen die das gemacht haben (mir eingeschlossen) "Betrugsversuch" draufgeschrieben hat und die Noten dann je nach Laune ausgewürfelt hat (bei mir hat er grad so ne 4 gewürfelt)...

Jedenfalls war das großes hin und her jetzt letztes semester... wird man aber wohl nichts machen können.... basiert alles nur auf aussagen und da zählen die des profs immer mehr... er könnte ja einfach behaupten er hätte euch das schon 2 monate vor der prüfung gesagt und du fauler sack hast da grad gepennt...
 
ich hatte persönlich eine ähnliche sache noch nicht, aber wenn du was schriftliches hast bist du auf der sicheren seite...
wobei halt die frage ist was bei euch mit "eigenen vorlesungsmaterialien" gemeint ist - damit könnte zum einen ein skript das der prof ausgeteilt hat gemeint sein oder zum anderen deine mitschriften (oder auch beides).
in jedem fall muss zumindest eines von beidem zulässig sein also nicht nichts gedrucktes - da du das ganze schwarz auf weiß hast, solttest du es sofern es zu keiner gütlichen einigung kommt in erwägung ziehen dir einen rechtsbeistand zu suchen...
 
situation im letzten sommersemester:

Prof sagt "Alles handschriftliche ist erlaubt" und unabhängig von der aussage sagt er auch "Aufgaben aus Buch xy kommen dran, immer nur die a aufgaben... kapitel soundso (ingesamt sicher 100-200 aufgaben)"


Einige Studenten sind dann noch so doof und fragen sogar: "Ja ist es erlaubt die Lösungen aus dem Lösungsbuch abzuschreiben und mitzunehmen?" ...wurde bejaht (was mich schon gewundert hat)


Situation Prüfung: Die meisten hatten alle Aufgaben aus dem Lösungsbuch handschfiftlich abgeschrieben und dabei.... und natürlich wort wörtlich in die prüfung reingeschrieben (war ja alles erlaubt und sowas).... naja ende vom lied war, dass er bei allen die das gemacht haben (mir eingeschlossen) "Betrugsversuch" draufgeschrieben hat und die Noten dann je nach Laune ausgewürfelt hat (bei mir hat er grad so ne 4 gewürfelt)...

Jedenfalls war das großes hin und her jetzt letztes semester... wird man aber wohl nichts machen können.... basiert alles nur auf aussagen und da zählen die des profs immer mehr... er könnte ja einfach behaupten er hätte euch das schon 2 monate vor der prüfung gesagt und du fauler sack hast da grad gepennt...

Hui, ich wäre viel zu faul son Lösungsbuch abzuschreiben. Ich bin ja immer einer gewesen, der auf Verständnis des Stoffes hingearbeitete und nicht stupide für Arbeiten gebübeffelt hat. Aber eigentlich wollte ich ja nur das mit den doof fragen kurz kommentieren, denn das verfolgte mich auf meinen gesamten Bildungsweg und hat mir viel Kopfschmerzen bereitet. Von den Allgemeinbildenen Schulen, zu den Berufsbildenen und schließlich den Fachhochschulen........ Überall das Gleiche, statt einfach zu machen lieber ne dumme Antwort riskieren. Das hab ich bis heute nicht verstanden.
 
Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten!

Es war ein "Prüfungsplan", der für den ganzen Fachbereich online gestellt ist. Da steht halt wann die Prüfung statt finden, wo, 1.Prüfer, 2.Prüfer und etc. .

Da steht ganz klar "eigene Vorlesungsunterlagen". Für mich heißt es soviel wie "alles-was-mit-dem-Fach-zu-tun-hat", selbst alte Klausuren.


Wenn ich noch bei anderen Prüfungen lese, steht da: "eine selbsterstelle handschriftliche Prüfung", "Vormelsammlung wird zur Verfügung gestellt", "ALLES ausser Laptop Und Handy", "Taschenrechner ohne Software", "Vorlesungsskript mit Übungen", ...

Und da ich dann das zweite mal damit versagen würde (ausser es wird eine 4.0), finde ich das schon ätzend. Kam auch das erste mal vor, dass man selbstgedruckts nicht verwenden durfte, obwohl da ja steht, dass man es darf, wenn ich es richtig interpretiere.

Ich saß in der ersten Reihe, was meint ihr was für Hintergeräusche aufkamen, weil bestimmt fast alle alles wieder einstecken mussten...

Die Frage ist einfach, ob er das darf oder nicht darf, obwohl er es vorher "offiziel" online FÜR ALLE anders angekündigt hat. Das ist für mich übelstes bescheissen, weil man dann etwas mitschreibt und sein "Werkzeug" nicht verwenden darf, obwohl es erlaubt war.

Kenne mich mit Anwälten und Co. nicht aus - ich müsste für sowas selber blechen, oder? Bin nicht Rechtsschutz versichert...

Aber wie auch immer, bevor ich weiter im dunkeln grübbel, werde ich das Freitag im Studienbüro oder wo sonst auch immer ansprechen.



Werde mich dann Freitag melden, falls ich es nicht vergesse.
Bis dann!
 
also m.E. (ich bin kein jurist - von daher ist die aussage ohne gewähr) musst du sofern du einen anwalt beauftragst die anwaltskosten zunächst selbst tragen, kannst jedoch sofern die gegnerische partei deine forderungen erfüllen muss deinen schaden (sprich die kosten des rechtsbeistandes) einfordern
 
Klingt jetzt zwar übelst abwegig aber schon mal mit dem Professor oder dem Verantwortlichen der Fakultät geredet?

Achja "eigene Vorlesungsunterlagen" sind für mich Aufschriebe, die ich während den Vorlesungen gemacht habe und sonst gar nichts.
 
Bei uns stehen auf dem Prüfungsplan zwar auch die zugelassenen Hilfsmittel, das letzte Wort hat aber in jedem Fall der Vorlesungsverantwortliche/Professor. Wenn er etwas in der Vorlesung sagt, dann ist das auch bindend. Kannst gerne dagegen klagen, wird dir aber vermutlich nur Kosten bringen.
 
Wende dich an die Fachschaft deines Fachbereiches, die werden sich im Normalfall drum kümmern.
SOllten unstimmigkeiten aufgetreten sein, die du Belegen kannst (zeuge+ ausdrucke) werden die sich mit hilfe des Fachbereichsrats und der Studienkommission zusammen setzen und die Sache für euch regeln (an unserer Uni Gängigepraxis). Zum Thema Anwalt, an den meisten Unis bietet der Asta eine kostenlose Rechtsberatung, diese kann durchaus hilfreich sein.
 
Leute was wollt ihr dauernd mit eurem Anwalt? Versetzt euch mal in die Lage des Threaderstellers und überlegt ob ihr euren eigenen Ratschlägen hier folgen würdet. Sicher nicht, totaler Blödsinn.

Das einzige was du machen kannst, ist mit dem Prof selber oder Leuten aus der Faschschaft bzw. Fakultät reden aber auch das wird dir meiner Meinung nach garantiert überhaupt nichts bringen. Du bist einfach 100% selber Schuld. Wer sich zur Prüfung seitenweise Zeug ausdruckt und sich nur darauf verlässt und dann durchfliegt ist selber Schuld. Erst Recht dann, wenn in der Ordnung steht "eigene Vorlesungsunterlagen" und man das dann als "alles was mit dem Fach zu tun hat" interpretiert.

Du hast keine Chance und das zu Recht nicht! Meld dich zur Nachklausur, bestehe und gut ist.
 
Leute was wollt ihr dauernd mit eurem Anwalt? Versetzt euch mal in die Lage des Threaderstellers und überlegt ob ihr euren eigenen Ratschlägen hier folgen würdet. Sicher nicht, totaler Blödsinn.
word.
sowas regelt man mit dem prof. und anderen studis, der fachschaft, whatever.

wobei hier kassads "selbst schuld" stimmen könnte, aber nicht muss. ist halt die frage, ob irgendwo "eigene vorlesungsunterlagen" näher und vor allem verbindlich definiert ist. falls nicht kann das imho jeder prof nach eigenem gusto auslegen. und jetzt kommst: das sollte er dann durch ankündigung in der vorlesung und/oder in seinen unterlagen natürlich auch tun! wenn er das getan hat - deine schuld. wenn nicht, siehe erster absatz.

bei uns hatte jeder dozent immer haarklein definiert, was man mitnehmen darf und was nicht. und zwar zusätzlich zu dem, was auf der klausurliste stand. von "nix" über "1 beidseitig handbeschriebene dinA4-seite" bis "alles" aka "kofferklausur" war alles möglich.

@blade: dein prof. war wohl nen ganz verwirrter^^. wenn er meint, dass das nen betrugsversuch ist bzw. ihr illegal abgeschrieben habt o.ä. gibbet doch eigentlich mind. ein nicht bestanden und nix mehr mit auswürfeln?
 
Last edited:
@blade: dein prof. war wohl nen ganz verwirrter^^. wenn er meint, dass das nen betrugsversuch ist bzw. ihr illegal abgeschrieben habt o.ä. gibbet doch eigentlich mind. ein nicht bestanden und nix mehr mit auswürfeln?


er war n alkoholsüchtiger wenn du mich fragst... der kam zu uns für ein semester weil der eigentliche prof nach amerika musste... normal hat der nur die übungen gemacht und dann musster er halt vorlesungen+prüfung machen... und damit war er überfordert... so n ganz kaputter mensch, der schweißausbrüche gekriegt hat wenn ne weibliche studentin ihn angesprochen hat (wirklich kein scheiß, ich übertreibe nicht...)

und das problem am ende war dann, dass er mit blauem kugelschreiber korrigiert hat, sodass eine nachkorrektur nichtmehr möglich war weil nicht eindeutig war was nun vom student kommt und was von ihm... der hat sich da total ausgetobt in den klausuren... bei einer schrieb er drunter "Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich?!" und lauter so scherze...

Naja ende vom lied war, dass die die durchgefallen sind wenigstens keinen fehlversuch kassiert haben... mehr war aber nicht zu machen und der typ läuft immer noch bei uns an der fh rum (obwohl er nach der ganzen sache erstmal 3 monate "krank" war und es wird gemunkelt, dass er in ner Entzugsklinik war....)

Manchmal fasst man sich echt an kopf....
 
Bei uns wurde vorab gesagt was erlaubt ist, es wurde zusätzlich schriftlich vom Prof festgehalten (teils sogar ein Lichtbeweis in sein Verzeichnis gestellt (so das man sich darauf berufen kann)). Auf den Klausuren stand auf den Deckblatt auch immer nochmal alles drauf und es wurde zusätzlich angesagt. Meist ist aber außer nem Taschenrechner (nicht programmierbar) eh nix erlaubt. Eigne Stifte halt - alles andre weg (meist auch keine eignen Zettel).

In Mathe damals durfte jeweils handschriftlich ein Zettel gemacht werden (die waren auch oft entsprechend klein beschriftet ^^). Sonstige Unterlagen durften wir nur in bisher 2 Prüfungen verwenden - und da alles komplett (eigne Mitschriften, Skripte, Übungsunterlagen etc.).



Zu Deinem Fall - Du stehst da ja nun wohl in der Beweispflicht - kannst Du Dich nur mit den anderen zusammen zunächst mit den Prof in Verb. setzen und ansonsten direkt über den Dekan gehen. Trotzdem steht iwie ja Aussage gegen Aussage. Weiß da nicht ob da die Aussagen mehrerer Studenten mehr wiegen als die des Profs ^^

Hab dieses Semester auch so ne iwie komische Prüfung wo ich noch gespannt bin was rauskommt. Gab paar Tage vorher nochmal eine freiwillige Konsulation bei der Übungsleiterin zu dem Fach. Laut Prof war halt nur das Buch mit den Rechtsammlungen erlaubt und da drinne Klebemarkierungen. In der Konsultation wurde dann wohl angesagt: liniertes Papier (in allen anderen Fächern vorher keins gebraucht > nur kariertes bei), Sätze statt Stichpunkte (wurde vor der Prüfung weder angesagt noch auf dem Deckblatt vermerkt), nur Vorderseite beschriften (nur angesagt vor der Prüfung - hab ich auch gemacht (Kumpel nicht)), 1/3 Rand - bei meiner Schrift hab ich dann 2 Wörter / Zeile also öööhhh nö (Stand auch wieder nirgends).

Mal schauen wann da die Ergebnisse kommen - im Zweifelsfall geh ich mich beschweren - lass mir doch net die Bewertung von so ner Kasperin versemmeln weil die Sätze will und liniertes Papier und das weder der verantwortliche Prof ansagt noch es iwie vermerkt wird und zusätzlich nur in einer Veranstaltung erwähnt wird die keine Anwesenheitspflicht hatte (und da ich ja mehr als nur eine Prüfung habe hab ich mir die hinsichtlich Vorbereitung auf ne andere geklemmt).
 
Bei uns ist bei den Prüfungen grundsätzlich nichts erlaubt was auch nur annähernd mit dem Prüfungsstoff zu tun hat. In Mathematik ist gerade mal ein nicht programmierbarer Taschenrechner erlaubt. Im ersten Semester Physik waren auch persönliche Unterlagen erlaubt, aber das war auch die einzige Ausnahme :D
 
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