gelöst Mehrere Ebay Verkäufe

Status
Not open for further replies.

Havoc

Moderator
Joined
Jul 19, 2008
Messages
17,223
Points
390
Lieblings C&C



Servus Leute,
hatte jetzt mal vor, mir einen Ebay Account zu erstellen und mal den ganzen Müll, den wir noch daheim haben, loswerden.
Jetzt meint Vadders, dass das, sobald ich da 2-3 mal was verkauf, gewerblich sein/werden soll, und man da dann was weiß ich was machen muss, um nicht abgemahnt zu werden oder so n Scheiß..

Stimmt das? Wenn ja, wieso sollte ich dann Ebay benutzen wollen!?
Denke mir, dass das ein Problem wird, wenn man Nebenverdienste erzielen will. Aber ich will nur Schrott loswerden. :ugly Und ich verkauf auch sicherlich nicht mehr als 10 Dinge pro Monat.
 
200.gif


kenne genug leute die privat ohne ende verkaufen.

das dies nicht erlaubt wäre, wäre mir neu
 
Also gewerblich is da so ne Sache, oder wie der Kollege meint:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
ab 25 Artikeln wirds eng.

Grundsätzlich gilt aber, wenn du mehrere Artikel gleicher Art anbietest wirst zur Zielscheibe.
Durchsatz is auch so ne Sache, hängt zwar von der Instanz ab, aber wennst innerhalb kurzer Zeit hohen Druchsatz fährst kann mans dir auf jeden Fall unterstellen.
 
Solange du nicht mehr als 10 Artikel pro Monat verkaufst sollte das kein Problem sein. Insbesondere dann wenn klar ersichtlich wird das hier eine "Entrümplung" alter Sachen stattfindet. Am besten erwähnt man das gleich im Artikeltext. Zur Not stellst du einfach nur fünf pro Monat ein und bist auf der sicheren Seite ;)
Ansonsten geh einfach mal zum lokalen Finanzamt (oder ruf an) und frag nach. Meiner Erfahrung nach sind die meisten da super nett und können einem da genauere Informationen geben.
 
Selbst wenn Du mit einem Schlag mal 30 Sachen einstellst ist das rechtlich kein Problem wenn ersichtlich ist das Du vorher und hinterher dann wieder nahezu inaktiv bist. Ansonsten schau doch einfach mal auf ebay selbst: http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html oder schlag im dir nächst gelegen Rechtsverdreherbüchlein nach.
 
Also ich hab im Laufe der Jahre sicher weit über 100 - 200 Artikel verkloppt und da hat es nie Probleme gegeben.
 
Bei nem Flohmarkt Stand juckts doch auch kein wieviel du verkaufst. Bei einem einem gebrauchten Audoo auch nicht. Irgendwo is da natürlich ne Grenze. Deshalb würde ich mal den guten Tipps die hier gepostet wurden nachgehn, wenn du dir nicht sicher bist.
 
Also gewerblich is da so ne Sache, oder wie der Kollege meint:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
ab 25 Artikeln wirds eng.

Grundsätzlich gilt aber, wenn du mehrere Artikel gleicher Art anbietest wirst zur Zielscheibe.
Durchsatz is auch so ne Sache, hängt zwar von der Instanz ab, aber wennst innerhalb kurzer Zeit hohen Druchsatz fährst kann mans dir auf jeden Fall unterstellen.
da fragt man sich aber, was "eng" genau bedeuten soll. kommt dann erstmal nur ne kontrolle? oder tatsächlich etwas, dass man nach gesetzeslage bestrafen kann?

weil platt gesagt muss bei der sache doch mind. ne gewinnabsicht verfolgt werden oder sogar real gewinn erwirtschaftet werden. zudem: gebrauchte sachen jedweder art, oder sachen für die ich ne rechnung habe und die ich nicht teurer weiterverkaufe, müssten doch latte sein.

und o.g. kontrolle lässt sich ja auch schnell durchführen. kontoauszüge, ebaydaten etc.
 
Entweder Unterlassungsaufforderung oder direkt der Anwalt, das Abmahngeschäft boomt.

Direkter Gewinn ist unerheblich, da die Gewinnabsicht nach wie vor im Raum steht, gab den Fall da hat ne Frau 80 Kaputte Kameras verkauft -> Klage ging durch.
 
Status
Not open for further replies.
Back
Top Bottom