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ka wie da die exakte gesetzeslage ist und inwieweit der 17jährige bzw. sein betreuer da was mit dem vermieter ausgehandelt hat:Man sieht's der Tür an. Ich denke wenn man, aus welchen Gründen auch immer, gegen die Tür stößt bricht sie durch und man könnte sich durchaus verletzen.
da muss einfach mal zügig (gestern war schon zu spät) ne vernünftige tür hin. watt erzählste denn dem arzt im falle eines unfalls oder der polizei im falle eines einbruchdiebstahls?