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Kein Freifahrtschein aber wohl immerhin wieder Sicherheit in einer z.B. einer WG als Anschlussinhaber nicht den Dummen zu machen.Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kinder, hat der Bundesgerichtshof entschieden, und sorgte mit dem Urteil für Wirbel. Die Netzgemeinde erhofft sich ein Ende der Abmahnwellen [...].
Fundiert analysierte der Lawblogger Udo Vetter die Entscheidung des Bundesgerichtshof, die er als „Ende der Online-Sippenhaft“ bezeichnete. [...] „Anschlussinhaber müssen ihren Internetzugang nicht übertrieben abschotten oder Mitnutzern gar hinterher schnüffeln.“ Für Abmahner ein gravierender Einschnitt. Hinzu komme, dass Staatsanwaltschaften in Filesharing-Fällen keine Hausdurchsuchungen mehr veranlassen, weswegen es bei Familien praktisch nicht möglich ist zu belegen, welches Familienmitglied die entsprechenden Dateien heruntergeladen habe.
via: http://www.computerbase.de/news/2012-11/musikindustrie-warnt-vor-sorglosem-filesharing/