Am 3. April hat Poroschenko sein Gesetz Nr. 2541 über die Bedingungen des Kriegsrechtes in die von den Putschisten beherrschte Oberste Rada in Kiew eingebracht.
Dieses widerrechtliche, verfassungswidrige “Parlament” von NATO’s Ganden wird es durchwinken, einschließlich der Lager für Russen.
Die wichtigsten Maßnahmen
Verstärkter Schutz wichtiger Objekte der nationalen Wirtschaft. Dass „Schutz“ hier Kontrolle und Besetzung bedeutet, geht aus dem Kontext hervor,
Einführung der Arbeitsdienstpflicht für Nichtbehinderte
Enteignung von privaten oder kommunalen Eigentum für die Bedürfnisse des Staates unter Kriegsrecht und Einsatz für die Verteidigung,
Verbot von friedlichen (!) Versammlungen, Kundgebungen, Märsche und Demonstrationen und anderen Veranstaltungen
Geradezu grotesk diesen Punkt ausgerechnet von Putschisten, Maidan- und Odessa-Mördern zu lesen: Verbot von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, die auf „Beseitigung der Unabhängigkeit der Ukraine, der Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung mit Gewalt ausgerichtet ist oder gegen die Souveränität und territoriale Integrität des Staates verletzen, die Sicherheit untergraben, Propaganda für den Krieg, Gewalt, Anstiftung zu ethnischen, rassischen oder religiösen Hass, Angriffe auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten, der öffentlichen Gesundheit;
Die umfassende Zensur, die sich sogar im Verbot in- und ausländischer Sender – wie russischer oder sogar „euronews“ manifestierte – und für die sogar eigens ein Zensurministerium gegründet wurde, heißt jetzt: Regulierung der Telekommunikationsunternehmen, Druckereien, Verlage, Rundfunk und Fernsehen, Theatern und anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen der Kultur und der Medien, aber auch der Einsatz von lokalen Radiosendern, Fernsehzentren und Druckereien für militärische Zwecke und Arbeit unter den Truppen und der Bevölkerung; Verbot des Empfanges bestimmter Stationen und Weitergabe von Informationen über das Netz;
Ausgangssperre (Verbot Aufenthalt in einem bestimmten Tageszeit auf den Straßen und in anderen öffentlichen Orten ohne spezielle Genehmigungen und Bescheinigungen),
Beschränkung von Ein- und Ausreise, die Freizügigkeit von Bürgern, Ausländern, Staatenlosen und des Fahrzeugverkehrs
Verbot oder Beschränkung des Aufenthalts- oder Wohnortes der Bürger,
Durchsuchung/Kontrolle der Dokumente der Bürger, und deren Sachen, Fahrzeuge, Gepäck und Fracht, und Häuser,
Sonderregelung für Herstellung und Verkauf bestimmter Medikamente/Suchtstoffe
Beschlagnahme der Schusswaffen und Munition von Bürgern und Institutionen/Organisationen, militärischer Ausrüstung, Sprengstoffe, radioaktive und chemischer Stoffe und Materialien und Gifte,
Verbot, den Wohnort ohne die Erlaubnis des Militärs oder des Geheimdienstes zu wechseln, wenn man für den Dienst in Militär oder Geheimdienst gelistet ist,
Beschlagnahme von privatem Wohnraum für Unterbringung von Angehörigen von Militär, Polizei, Einheiten, Dienststellen und Einrichtungen;
verschiedene Versorgungs- und Evakuierungsmaßnahmen und Ermächtigungen
Absetzung der Leiter von Unternehmen/Institutionen wegen „mangelhafter Pflichterfüllung“
zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Staatsgeheimnissen
Einrichtung von Internierungslagern für Bürger von Ländern die eine „Aggression gegen die Ukraine“ androhen oder ausführen.