Wer zahlt mehr GEZ als vorher?

[color=yellow]Seit der Umstellung der GEZ zahle ich... [/color]

  • [color=yellow]mehr als vorher[/color]

    Votes: 17 60.7%
  • [color=yellow]weniger als vorher[/color]

    Votes: 2 7.1%
  • [color=yellow]genau so viel wie zuvor.[/color]

    Votes: 9 32.1%

  • Total voters
    28
Noch ne Horrorgeschichte:
Ich hab von einem gehört, der musste nach dem Studium Privatinsolvenz anmelden. Grund: Das Bafög-Amt hat bei ihm DIREKT nach dem Studium die Rückzahlung gefordert. Da hatte er aber noch keinen Job und konnte dementsprechend nicht zahlen.

Das verwundert mich doch sehr. Laut Bundesausbildungsförderungsgesetz §18 muss die erste Rate erst nach 5 Jahren gezahlt werden. Des Weiteren können die Raten auf Antrag zurückstellt werden, solange man es innerhalb von 20 Jahren abzahlt.

Eine Auflage bestimmte Fächer abzuschließen hatte ich damals nicht, es war nur notwendig dass ich im 4. Semester vorweisen konnte alle Leistungen zur Vordiplomsprüfung erbracht zu haben. Ich bin mir da aber auch unsicher, ob die genau Anforderungen der Fächer tatsächlich eine Auflage des Bundesverwaltungsamts ist, oder nicht doch von der Fakultät ausgeht.

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Von einem Einstiegsgehalt von über 50.000€ im Jahr als untere Grenze habe ich bisher noch nicht gehört. Ich selbst verdiene zwar als Angestellter im öffentlichen Dienst nach TV-L E 13 etwas weniger als es in der freien Wirtschaft der Fall wäre, jedoch erscheint mir dies doch eher illusorisch. Es gibt sicherlich Anstellungen in denen dies zum Einstieg möglich ist, jedoch sind diese eher sehr weit oben angesiedelt.
 
Mein post bezog sich auch ausschliesslich auf die rueckzahlungsmodalitaeten
 
Ähm... je nach Region... bei mir in der Firma kriegen frisch ausgelernte 20 Jährige Anlagenbediener schon ihre 3000 Brutto im Jahr.. das sind 36k im Jahr ... wenn das nen Studi hier in der Region mitmacht für das gleiche Geld anzufangen.... also 50k würd ich auch als miniminiminimal Betrag nehmen... und das auch nur bei sowas wie BWLern usw.
Natürlich kann das nach Region schwanken, ebenso nach Unternehmensbranche und Größe des Unternehmens.
Aber das durchschnitliche Einsteigsgehalt für Naturwissenschaftler liegt bei circa 42k, selbst für Mediziner (die Topverdiener wenns um Einstiegsgehälter für Uniabschlüsese geht) "nur" bei 46k. Ein paar liegen drüber, ein paar drunter aber der Großteil verdient keine 50k+. Das sind Einstiegsgehälter bei denen in den meisten Studiengängen eine Promotion benötigt wird.
Hat man irgendwas im Bereich Geistes und Sozialwissenschaften studiert kann man sich sogar drauf einstellen dass man mit weniger als 40k einsteigt.

*edit*
Ups. Dritte Threadseite übersehen ;)
 
Bafög, wurde mir gesagt.

Man muss sich aber nicht nochmal extra bei der GEZ melden bzw. jetzt auf der Seite NEU anmelden oder?
Ich habs vor kurzem mal kontrolliert (= mich mit meinen Daten eingeloggt) und bin da scheinbar noch mit meiner jetzt wieder aktuellen Adresse eingetragen. Sollte also eigentlich alles iO sein.

Bin zwar im Öffentlichen Dienst beschäftigt und habe periphär mit dem Einwohnermeldeamt zu tun, nicht aber mit dem Beitragsservice der öffentlich rechtlichen, daher diese ausage mit vorsicht geniessen. Bist du bereits dort mit der korrekten Adresse gemeldet hast du imho nichts zu befürchten. Die Anmeldung kannst du bequem Online machen ein Einschreiben oder sowas ist nicht erforderlich. Normalerweise solltest du dann Post von deiner Rundfunkanstalt (zB. WDR/RBB/etc.) bekommen
 
Woher kommt denn die Info dass man ein Bußgeld bezahlen soll wenn man sich nicht von selbst beim Beitragsservice anmeldet?
Habe bisher nur gehört dass Neuanmeldern keine Zusatzkosten entstehen.
Gibt es da irgendeine Quelle für?
 
Es KANN zu einem Bußgeld kommen wenn du Beitragspflichtig bist und dich nicht meldest.

Kann ich mich „drücken“ und was passiert, wenn ich nicht zahle?
Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch „Schwarzseher“ nur noch schwerlich vor der Zahlung „drücken“. Kam man bisher relativ leicht um die Gebührenzahlung herum, weil die GEZ nachweisen musste, dass gebührenpflichtige Rundfunkgeräte vorhanden waren, muss man nun selbst nachweisen, beitragsbefreit zu sein – kann man dies nicht, muss der Beitrag entrichtet werden, wenn man nicht befreit ist. Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
 
Ich bezweifle aber, dass das passiert wenn man vorher nicht von der GEZ angeschrieben und belehrt wurde. Es gibt sicher viele Leute die von der Haushaltsabgabe nix mitbekommen haben und ich denke nicht dass die alle mit nem Bußgeld belegen. Die Passage ist wohl eher für die die nun eben vorsätzlich nichts zahlen auch nachdem die Daten abgeglichen wurden :O
 
Ich bezweifle aber, dass das passiert wenn man vorher nicht von der GEZ angeschrieben und belehrt wurde. Es gibt sicher viele Leute die von der Haushaltsabgabe nix mitbekommen haben und ich denke nicht dass die alle mit nem Bußgeld belegen. Die Passage ist wohl eher für die die nun eben vorsätzlich nichts zahlen auch nachdem die Daten abgeglichen wurden :O

Du glaubst aber echt noch an das gute im Menschen :D Wenn die eine Möglichkeit sehen, den Leuten noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Es gibt sicher auch viele, die keine Ahnung von Umweltzonen oder Österreichischen Vignetten haben, dennoch werden die zur Kasse gebeten. Vor allem diese dämliche Umweltzonen, die neurdings in jedem Kaff in BaWü auftauchen... und warum? Um Kasse zu machen! Aber wehrt sich ja keiner dagegen...

Und ja, ich glaube auch, dass sehr viele Leute, die nun "mehr" zahlen, vorher nicht korrekt angemeldet waren. Aber naja, vor allem der Single-Haushalt wird abgestraft.

Und mehr als 50k Einstiegsgehalt braucht man nach egal welchem Studium nicht erwarten...
 
Ich war bisher nicht bei der GEZ gemeldet. Was soll ich tun?

Einige Bundesbürger waren bisher mangels rundfunkempfangsfähiger Geräte nicht bei der GEZ gemeldet. Diese kommen nun jedoch nicht mehr umhin, ihren Beitrag zu leisten.

Wenn Sie bisher nicht gemeldet waren, haben Sie zwei Möglichkeiten. Die erste Option besteht darin, sich ab dem 1. Januar 2013 anzumelden. Somit werden Sie von sich aus aktiv.

Die Alternative besteht darin auf eine Mitteilung zu warten, die über kurz oder lang bei Ihnen eingehen wird. Denken Sie aber daran, dass Sie die Gebühren ab dem 1. Januar 2013 bezahlen müssen. Auch wenn Sie sich erst im April 2013 anmelden.
http://www.techfacts.de/ratgeber/gez-2013

Ich denke auch nicht, dass es zu Bußgeldern kommt.
 
Es gab heut nen Hinweis das die, die mehr Zahlen auf die Überweisung " unter Vorbehalt" schreiben sollen um später mögliche Rückzahlungen zu fördern!
 
gilt das auch für onlinebanking? *dummfrag*
 
Kein plan da sich bei mir nix geändert hat hab ich da nicht tiefer gestöbert. Hatte es heute nur gelesen da das ganze wohl nicht von den Ländern hätte beschlossen werden dürfen und somit verfassungswidrig sei.
 
illegal ist es derzeit so oder so da alle das zahlen müssen wäre das ne steuer und die dürfen keine steuer verfassen
 
Es gab heut nen Hinweis das die, die mehr Zahlen auf die Überweisung " unter Vorbehalt" schreiben sollen um später mögliche Rückzahlungen zu fördern!



das reicht nicht. du musst schriftlich mitteilen, dass du die Zahlungen unter Vorbehalt leistest und auf deinen Überweisungen dann angeben "Zahlung unter Vorbehalt lt. Schreiben vom xx.xx.xxxx)
 
illegal ist es derzeit so oder so da alle das zahlen müssen wäre das ne steuer und die dürfen keine steuer verfassen

Öffentliche (Geld-) Abgaben werden im Allgemeinen als Steuern, Beiträge und Gebühren bezeichnet. Steuern müssen „ohne Gegenleistung“ der öffentlichen Hand entrichtet werden. Bei Beiträgen (z.B. Anschlussbeiträgen) ist die „Möglichkeit der Inanspruchnahme“ einer öffentlichen Einrichtungen die Grundlage für eine Beitragserhebung. Bei Gebühren (z.B. Benutzungsgebühren) ist die tatsächliche Inanspruchnahme die Voraussetzung für die Erhebung.
Es ist in dem Sinne ein Beitrag und keine Steuer. Sprich du musst dafür zahlen, dass du etwas in Anspruch nehmen kannst, selbst wenn du es nicht in Anspruch nimmst. Der Staat stellt dafür den öffentlichen Rundfunk zur Verfügung. Natürlich sind wir alle nicht naiv und wissen leider, dass das viel weniger kostet als sie uns Kohle abpressen, da müsste mal ne ordentliche Kostenkalkulation erfolgen :kek
 
Es gibt einen neuen Weg um den Rundfunkbeitrag rum zu kommen: Nachzulesen hier: http://hpd.de/node/14924

MÜNCHEN. (hpd) Das Grundgesetz ist eine große Quelle der Freude. Es schützt - siehe vor allem Artikel 3 und 4 - die Freiheit des Glaubens, der Weltanschauung und die freie Religionsausübung. Und so steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dass „gottesdienstliche“ Betriebsstätten nichts zu zahlen haben. Und weil niemand benachteiligt werden darf, gilt das sogar für Agnostiker und Atheisten.(...)

Ob nun ein Pfarrer, ein Rabbi, ein Mullah, ein Brahmane, ein Schamane oder ein Priester der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters die Räume weiht, ist mit Blick auf das Grundgesetz egal und erfüllt ohne Unterschied die erste Bedingung zur Freiheit von Rundfunkabgaben.(...)
 
k jetzt muss nur noch jemand nen Standardschreiben aufsetzen welches begründet, dass die eigene Wohnung eine religionsdienstliche Betriebsstätte für einen selbst als Atheisten ist.
 
das wird passieren, da kannste gift drauf nehmen
 
Ich hake hier mal ein und hoffe auf einen rechtskundigen User.
Ich habe einen kleinen Artikel gelsen welcher auf einem Infoblatt an unserem "schwarzen Brett" hängt indem folgendes beschrieben steht.

Wer bereits Rundfunkgebühren zahlt soll nun einfach die Einzugsermächtigung zurückziehen und nicht mehr zahlen. Was passiert, so steht da, ist dass man nun einen Anschreiben der GEZ bekommt in der man aufgefordert wird seiner Zahlung nachzukommen. Reagiert man nicht darauf kommen weitere Schreiben mit Mahnungen etc. bis hin zum Bescheid welchen man dann mit einem Widerrufsschreiben beantwortet. Das ganze soll sich dann so hochziehen dass es Monate dauert bis das vor Gericht kommt und man am Ende dann knappe 100.- für das ganze zu zahlen hätte so aber mindestens 1 Jahr GEZ "einsparen" kann da ja das ganze so lange dauert. Begründung liegt hierbei auch in der Masse - je mehr Leute das machen desto mehr werden die Gerichte, die eh schon überlastet sind, weiter belastet was sich somit eben hinzieht.

Mir klingt das alles sehr suspekt wohlgleich aber auch irgendwie interessant. Lieder bin ich nicht so rechtskundig und am Ende bekommt man mehr Ärger und muss mehr zahlen als das was da beschrieben wurde.^^
 
Ich hake hier mal ein und hoffe auf einen rechtskundigen User.
Ich habe einen kleinen Artikel gelsen welcher auf einem Infoblatt an unserem "schwarzen Brett" hängt indem folgendes beschrieben steht.

Wer bereits Rundfunkgebühren zahlt soll nun einfach die Einzugsermächtigung zurückziehen und nicht mehr zahlen. Was passiert, so steht da, ist dass man nun einen Anschreiben der GEZ bekommt in der man aufgefordert wird seiner Zahlung nachzukommen. Reagiert man nicht darauf kommen weitere Schreiben mit Mahnungen etc. bis hin zum Bescheid welchen man dann mit einem Widerrufsschreiben beantwortet. Das ganze soll sich dann so hochziehen dass es Monate dauert bis das vor Gericht kommt und man am Ende dann knappe 100.- für das ganze zu zahlen hätte so aber mindestens 1 Jahr GEZ "einsparen" kann da ja das ganze so lange dauert. Begründung liegt hierbei auch in der Masse - je mehr Leute das machen desto mehr werden die Gerichte, die eh schon überlastet sind, weiter belastet was sich somit eben hinzieht.

Mir klingt das alles sehr suspekt wohlgleich aber auch irgendwie interessant. Lieder bin ich nicht so rechtskundig und am Ende bekommt man mehr Ärger und muss mehr zahlen als das was da beschrieben wurde.^^

afaik hat die gez nen langen atem. außerdem haben widersprüche etc. keine zahlungsaufschiebende wirkung.
zusätzlich kriegen die das doch sogar hin, jahre später im nachhinein rückwirkend astronomische beträge einzufordern.
also wenn du das nicht gerade als interessanten zeitvertreib betrachtest und dir ggf. säumniszuschläge und gerichtskosten finanziell gesehen egal sind, würde ich das wohl eher lassen.
 
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