Erste Anfrage wurde vom Verwalter abgelehnt.
Begründung: Lärmbelästigung und sie wollen kein Loch für die Leitungen durch die Außenwand.
Das konnte ich kontern indem ich mit allen Nachbarn gesprochen hab ob sie ein Problem damit hätten mit dem Außengerät.
Das Gerät hat eine maximale Lautstärke als wenn du mit Jemanden redest und das bei Volllast.
Du hörst eher die Straßengeräusche als das Gerät.
Und es läuft ja auch nicht immer auf volle Möhre.
Keiner hatte damit ein Problem und haben dies auch schriftlich bestätigt (Liste)
Punkt 2 die Außenleitungen: Ich wäre mit den Leitungen durch eine vorhandene Öffnung in der Küche gegangen die für die Dunstabzugshaube war.
Da ich aber ein Umluftgerät mit Filter habe muss ich die Luft nicht abführen.
Das wollte aber der Vermieter nicht, er sagte ich soll das geplante Loch bohren damit man nichts von den Leitungen sieht.
Und im Auftrag des Vermieters hab ich dann vom Verwalter die schriftliche Erlaubnis unter Auflagen bekommen die ich erfülle.
Zb. bei Auzug die Demontage (wenn ich ausziehe werde ich getragen

)